Recht findig war man auch beim ETC Lyxor Gold Bullion Securities mit der WKN A0LP78, ISIN DE000A0LP781. Jeder Anteil ist hier mit einer Zehntel Feinunze Gold hinterlegt, die der Emittent nach eigenen Angaben physisch erwirbt und entsprechend sicher lagert. Gold Bullion Securities (GBS) mit Sitz auf den Jersey Inseln versichert, alle Anteile mit physischem Gold zu hinterlegen. Theoretisch müssten demnach 499 Millionen Unzen Gold für diesen Zweck verfügbar sein. Das ist eine Menge Holz, sozusagen. Warum man auch bei diesem „Papiergold“ vorsichtig sein sollte: Zum einen weist die deutschsprachige Zusammenfassung des Prospekts auf zahlreiche Ausnahmen des 75-seitigen englischen Prospekts hin und warnt, dass jede Entscheidung für eine Anlage auf die Prüfung des gesamten Prospekts gestützt werden sollte. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Kläger die Übersetzung des Prospekts zu bezahlen hat.
In der deutschen Zusammenfassung des Prospekts heißt es: "Ein Lyxor Gold Bullion Security ist eine von der Gesellschaft emittierte, gesicherte, undatierte Nullkupon-Schuldverschreibung mit einem Nennwert von 0,00001 USD,... ."
Und weiter: "Der "Wert" des Anspruchs auf Gold pro Wertpapier entspricht dem Betrag des tatsächlich von der Gesellschaft bei der Veräußerung von Gold entsprechend dem Anspruch auf Gold pro Wertpapier erzielten Bruttoerlöses.“
Etwas verklausuliert wird hier folgendes gesagt: Das Risiko von künstlich niedrig angesetzten Preisfixierungen trägt der Käufer der Anteile. Gar nicht nett.
Doch es geht noch weiter:
„Für Rückkäufe gegen Geld vertraut die Gesellschaft auf die Bonität der genehmigten Gegenpartei dieser Transaktion. Falls eine genehmigte Gegenpartei die Abrechnung einer solchen Transaktion versäumt, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung der GBS um jenen Betrag, der von der genehmigten Gegenpartei zu wenig gezahlt wurde."
Das ist nun wirklich schlitzohrig: Im Fall einer dramatischen Krise etwa verkauft die GBS das Gold beispielsweise an die Gegenpartei Lehman Brothers.
Angenommen, Lehman Brothers geht in Konkurs (ist schon passiert, wissen wir) und kann jetzt leider nur noch zehn US-Dollar je Unze bezahlen. Im Handumdrehen reduziert sich der Anspruch des Käufers auf eben jene zehn US-Dollar. Das Dumme ist nur: Im Verkaufsprospekt steht alles so geschrieben.
Niemand könnte hinterher kommen und sagen, er habe es nicht gewusst. Die Verwahrung des hinterlegten Goldes übernimmt die HSBC Bank USA in London. HSBC unterliegt der US-Bankenaufsichtsbehörde, hat jedoch die Möglichkeit, das Gold von einem Unterverwahrer oder von einem beauftragten Dritten einlagern zu lassen. Der Verwahrer ist nicht verpflichtet, das Gold gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu versichern und hat auch nicht die Absicht, eine Versicherung gegen diese Risiken abzuschließen. Mit anderen Worten: Das angeblich von der HSBC Bank eingelagerte Gold kann völlig unkontrolliert und unversichert bei einem vom Unterverwahrer beauftragten Dritten "verlorengehen".
Die Managementgebühren für diese unsinnige Konstruktion betragen jährlich 0,4 Prozent des Volumens der Schuldverschreibungen. Wer beispielsweise Anteile im Wert von 100.000 Euro kauft, was einem Gegenwert von etwa fünf Kilogramm Gold entspricht, der zahlt jährlich 400 Euro Managementgebühren.
Da würden wir es doch vorziehen, das Gold im Schließfach einer Bank zu bunkern, was natürlich auch nicht ideal ist, aber wesentlich mehr Sicherheit bietet und zudem mit rund 50 Euro im Jahr weitaus günstiger ist. Zudem hat man Zugriff auf das Gold, das wollen wir zumindest hoffen, könnte dieses Schließfach versichern und vermeidet so eine ganze Reihe von Risiken im Vergleich zum Investment in einer von der GBS emittierten, gesicherten, undatierten Nullkupon-Schuldverschreibung mit einem Nennwert von 0,00001 USD.
Doch natürlich könnte auch unsere Bank mit dem Schließfach vorübergehend „unpässlich“ sein und im Falle einer schweren Krise den Zugang zu den Schließfächern erschweren oder ganz unmöglich machen. Von politischen Hürden, etwa dem Verbot von Goldbesitz gar nicht zu reden: In einem solchen Fall könnte das Gold im Schließfach einer Bank von Amts wegen beschlagnahmt werden. Gibt´s nicht? Ist alles schon da gewesen.
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